Bestattung Puttinger
Bestattung Puttinger
Bestattung Puttinger
Bestattung Puttinger
Bestattung Puttinger
Bestattung Puttinger
grey
Organisation

Organisation – Was ist zu tun nach der Beerdigung?

Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind und für die wir unsere Hilfe anbieten können.

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar, die Verlassenschaft aufzunehmen.

Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

Zum Notartermin mitzubringen sind (falls vorhanden):

  • Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Sterbeurkunde
  • Testamente
  • Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
  • Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten, Grundbuchauszüge, Versicherungsbelege,…)
  • Aufstellung und Belege über Schulden, sowie Ausgaben anlässlich der Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses und ein Kostenvoranschlag für den Grabstein.

Ansuchen um Witwen-, Witwer- und/oder Waisenpension

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder
  • Heiratsurkunde die nach dem Tod des Partners ausgestellt ist (mit Vermerk des Todes)
  • Todesbestätigung der/des Verstorbenen Partners
  • Eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder
  • Pensionsbescheide der/des Verstorbenen

Bei diesem Ansuchen sind wir oder Ihre Gemeinde (oder auch eine Gewerkschaftsorganisation) Ihnen gerne behilflich.

Abmeldungen

Abmelden und ummelden von Telefon, Wohnung, Versicherungen, Strom… Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden. Ebenso Abmeldungen von Abbonements auch im Internet. Wir sind Ihnen bei der Abmeldung oder Ummeldung gern behilflich.

Grabpflege

Nachdem Sie einen Grabstein nach einer Erdbestattung erst einiger Zeit später wieder aufstellen können, ist es notwendig, das Grab provisorisch zu richten. Im Normalfall übernehmen die Angehörigen die Grabpflege. Ist Ihnen das nicht möglich, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen dabei.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns unter +43 7752 71136 oder schicken Sie Ihre Anfrage!

grey
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man durch den Tod nicht verlieren.
Steak Bistro
Image is not available