Organisation Danach
Organisation – Was ist zu tun nach der Beerdigung?
Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind und für die wir unsere Hilfe anbieten können.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar, die Verlassenschaft aufzunehmen.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Abmeldungen
Abmelden und ummelden von Telefon, Wohnung, Versicherungen, Strom… Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden. Ebenso Abmeldungen von Abbonements auch im Internet. Wir sind Ihnen bei der Abmeldung oder Ummeldung gern behilflich.
Grabpflege
Nachdem Sie einen Grabstein nach einer Erdbestattung erst einiger Zeit später wieder aufstellen können, ist es notwendig, das Grab provisorisch zu richten. Im Normalfall übernehmen die Angehörigen die Grabpflege. Ist Ihnen das nicht möglich, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen dabei.
Eine Kerze anzünden